REPUBLIK TÜRKİYE [TÜRKEI] 7. ZIVILABTEILUNG DES AMTSGERICHTS IN BAKIRKÖY
REPUBLIK TÜRKİYE [TÜRKEI]
7. ZIVILABTEILUNG DES AMTSGERICHTS
IN BAKIRKÖY
VERKÜNDIGUNGSTEXT
Geschäftszeichen : 2020/419 Az.
Begünstigte der letztwilligen
Verfügung : NINA...Devamı için tıklayınız
REPUBLIK TÜRKİYE [TÜRKEI] 7. ZIVILABTEILUNG DES AMTSGERICHTS IN BAKIRKÖY VERKÜNDIGUNGSTEXT Geschäftszeichen : 2020/419 Az. Begünstigte der letztwilligen Verfügung : NINA FURTHMÜLLER – DEUTSCHLAND Klage : Eröffnung des Testaments Datum der Klage : 12/05/2020 Verhandlungstermin : 26/01/2026 Da trotz aller Nachforschungen die Anschrift der oben genannten, im Rubrum ausgewiesenen Erbin nicht ermittelt werden konnte und sie daher als unbekannten Aufenthalts gilt, wird gemäß den Artikeln 28 ff. des Zustellungsgesetzes angeordnet, dass die betreffenden Testamente an die zuletzt im Ausland registrierte diplomatische Vertretung der Erbin zu übersenden sind. Ab dem Zustellungsdatum ist innerhalb einer Frist von einem Monat entweder durch eine beim Gericht einzureichende Schrift oder durch ein gerichtlich aufgenommenes Protokoll Stellung zu nehmen bezüglich des von dem Verstorbenen Agop Havluciyan (T.R.-Id.-Nr. 45859340402) errichteten und beim 1. Notariat Zeytinburnu am 24.07.2007 unter der Tagebuch-Nr. 23369 in notarieller Form beurkundeten Testaments, in dem folgender Wille erklärt wurde: „Ohne dass ich unter irgendeinem Einfluss von Täuschung, Drohung, materiellem oder immateriellem Druck, Zwang oder Überredung stehe, und ohne Irrtum oder Arglist, sondern in voller Freiheit und aus eigenem, freien Willen, bestimme ich für den Fall meines Todes 1- meine Ehefrau LARİSSA HAVLUCİYAN sowie meine Kinder aus erster Ehe MİKHEL HAVLUCİYAN und KAMİ HAVLUCİYAN als meine gesetzlichen Erben; daneben bestimme ich auch meine außerehelich geborene Tochter NINA FURTHMÜLLER, die nicht in meinem Personenstandsregister eingetragen ist und von Frau Eva abstammt, sowie SUPRUHİ HAVLUCİYAN, die Mutter meiner Kinder MİKHEL und KAMİ, zu gleichen Teilen als Erben.' 2- Den wesentlichen Teil meines Vermögens bilden meine Anteile in Höhe von 98 % an der unter der Anschrift Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen Firma AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ. Ich bestimme, dass 90 % dieser Anteile zu gleichen Teilen von jeweils 18 % unter Larissa, Mikhel, Kami, Nina und Supruhi aufgeteilt werden. 3- Mit der Maßgabe, dass – unabhängig davon, ob sie im Unternehmen tätig sind oder nicht – die aus meinem derzeitigen monatlichen Einkommen von 10.000 USD stammenden Zahlungen, zusätzlich zu den Gewinnen aus ihren Anteilen, solange sie leben, wie folgt zu leisten sind: 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine derzeitige Ehefrau LARİSSA, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine frühere Ehefrau SUPRUHİ, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meinen Sohn MİKHEL, 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meinen Sohn KAMİ, und 2.000 USD (zweitausend US-Dollar) an meine Tochter NİNA. Unter der Voraussetzung, dass diese Bedingung akzeptiert wird, überlasse ich von meinen 98 % Anteilen an der unter der Adresse Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen AGOP HAVLUCİYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ 4 % meiner Anteile meinem Geschäftspartner SEVAN YÜCECAN und 4 % meinem weiteren Geschäftspartner MURAT ÖZDEMİR. Sollten SEVAN YÜCECAN ODER MURAT ÖZDEMIR zu meinen Lebzeiten aus irgendeinem Grund aus der Gesellschaft ausscheiden oder vor mir versterben, so bestimme ich, dass die ihnen vermachten Gesellschaftsanteile meinem Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN zufallen, damit dieser diese Anteile zu gleichen Teilen unter den übrigen Erben verteilt. 4- Ferner bestimme ich, dass sämtliches Vermögen, das ich bis zum Zeitpunkt der Vollstreckung dieses Testaments erworben habe – einschließlich beweglicher und unbeweglicher Sachen, Bargeld, Aktien, Gesellschaftsbeteiligungen, Kapitalerträge, Edelmetalle sowie alle sonstigen Vermögenswerte jeglicher Art und Bezeichnung – von meiner derzeitigen Ehefrau LARİSSA, meinen Kindern MİKHEL und KAMİ, meiner zur Erbin eingesetzten früheren Ehefrau SUPRUHİ sowie meiner in diesem Testament anerkannten Tochter NİNA zu gleichen Teilen mit einem Anteil von jeweils 20 % geteilt werden soll. 5- Für den Fall, dass die Begünstigten meiner vermächtnisweise zugewiesenen 8 %igen Gesellschaftsanteile, SEVAN YÜCECAN und MURAT ÖZDEMİR, oder gegebenenfalls einer oder mehrere meiner gesetzlichen oder eingesetzten Erben, die ihnen zugewiesene Erbschaft nicht annehmen, bestimme ich, dass die Anteile der Erbschaftsverweigerer zu gleichen Teilen auf die verbleibenden gesetzlichen und von mir eingesetzten Erben, die die Erbschaft annehmen, aufgeteilt werden. 6- Ich bestimme, dass die meiner früheren Ehefrau SUPRUHİ hinterlassenen 18 %igen Gesellschaftsanteile sowie ihr 20 %iger Erbanteil an meinem in Artikel 4 genannten Vermögen nach ihrem Tod ausschließlich an unsere gemeinsamen Kinder MİKHEL und KAMİ übergehen sollen und nicht auf etwaige andere Erben, die durch Eheschließung, Adoption oder eine eigene Erbeinsetzung entstehen könnten, übertragen werden dürfen. 7- Ich bestimme, dass im Falle, dass einer oder mehrere meiner Erben die Gesellschaftsanteile – mit Ausnahme der Anteile von Sevan und Murat – ganz oder teilweise verkaufen möchten, das Verkaufsangebot zunächst meinen übrigen Miterben, die ebenfalls Gesellschafter sind, unterbreitet werden soll. Sollten diese Erben von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, ist das Angebot anschließend an SEVAN und MURAT zu richten; und nur wenn auch diese beiden Personen den Erwerb ablehnen, dürfen die Anteile an Dritte verkauft werden. 8- Solange die Gesellschafter SEVAN und MURAT ihre Tätigkeit im Unternehmen fortsetzen, dürfen sie ihre Gehälter mit Zustimmung meines Sohnes MİKHEL erhöhen. 9- Mein Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN wird durch dieses Testament als Testamentsvollstrecker eingesetzt und ist sowohl für die Verteilung meiner Gesellschaftsanteile an SEVAN YÜCECAN, MURAT ÖZDEMİR sowie an meine gesetzlichen und eingesetzten Erben, als auch für die Verteilung meines übrigen Vermögens an die genannten Erben vollständig bevollmächtigt. Dies ist mein letzter Wille und meine endgültige Verfügung. Ich erkläre hiermit meinen Willen. Die beim 1. Notariat Zeytinburnu am 10.11.2008 unter der Tagebuch-Nr. 37270 in notarieller Form errichtete Erklärung lautet wie folgt: „Ohne dass ich unter irgendeinem Einfluss von Täuschung, Drohung, materiellem oder immateriellem Druck, Zwang oder Überredung stehe, und ohne Irrtum oder Arglist, sondern in voller Freiheit und aus eigenem, freien Willen, bestimme ich für den Fall meines Todes: 1- Meine Ehefrau LARİSSA HAVLUCİYAN sowie meine Kinder aus erster Ehe MİKHEL HAVLUCİYAN und KAMİ HAVLUCİYAN sind meine gesetzlichen Erben; daneben bestimme ich auch meine außerehelich geborene Tochter NİNA FURTHMÜLLER, die nicht in meinem Personenstandsregister eingetragen ist und von Frau Eva abstammt, sowie SUPRUHİ HAVLUCİYAN, die Mutter meiner Kinder MİKHEL und KAMİ, als Erbinnen.' 2- Ich bestimme, dass von meinen 98 %igen Anteilen an der unter der Anschrift Nuripaşa Mahallesi, 15. Sokak Nr. 29, Zeytinburnu / Istanbul ansässigen Firma AGOP HAVLUCIYAN XRAY GÜVENLİK SİSTEMLERİ MERKEZİ SANAYİ TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ, die den wesentlichen Bestandteil meines Vermögens bilden, ein Anteil von 68 % wie unten angegeben unter meinen Erben und eingesetzten Erben aufgeteilt werden soll. 16 % an meinem Sohn KAMİ HAVLUCİYAN 16 % an meinem Sohn MİKHEL HAVLUCİYAN 16 % an meiner Frau LARİSA HAVLUCİYAN 10 % an meiner Tochter NİNA FURTHMÜLLER 10 % an meiner Ex-Frau SUPRUHİ HAVLUCİYAN 3- Mit der Maßgabe, dass – unabhängig davon, ob sie im Unternehmen tätig sind oder nicht – von meinem derzeitigen Gehalt in Höhe von 12.500 USD monatlich, das ich zusätzlich zu den Gewinnen aus meinen Anteilen beziehe, jeweils 2.500 USD an meine jetzige Ehefrau LARISA, 2.500 USD an meine frühere Ehefrau SUPRUHI, 2.500 USD an meinen Sohn MIKHEL, 2.500 USD an meinen Sohn KAMI und 2.500 USD an meine Tochter NINA gezahlt werden, solange sie leben, und unter der Voraussetzung, dass sie dieser Regelung